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AGB

1.       Angebot

a)       Reservierungen

Sofern im Angebot kein Reservierungszeitraum genannt ist, sind sämtliche Angebote freibleibend.

b)       Preisbindung

Sofern keine besondere Bindefrist vereinbart wurde, halten wir uns uns 14 Tage an den abgegebenen Preis gebunden

 

2.                   Haftung

Nach Übergabe der Mietsache (Abschluß des Aufbaus bis Beginn des Abbaus), bzw. ab Herausgabe der Mietsache bis Rücknahme haftet der Mieter im vollen Umfang. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigung und/oder Verlust. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe des Neu-wertes; bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten.

Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.                   Versicherung

Zur Minderung des Risikos aus Punkt Haftung empfehlen wir den Abschluß einer geeigneten Versicherung und/oder die Gestellung von geeignetem Wachpersonal.

 

4.                   Zahlung

Die in unseren Bestätigungen genannten Zahlungsziele sind verbindlich.

 

5.                   Rücktritt

Im Falle des Rücktritts durch den Mieter entstehen die folgenden Stornokosten:

bis 90 Tage vor Aufbaubeginn 50% der Vertragssumme;

bis 30 Tage vor Aufbaubeginn 75% der Vertragssumme, danach ist die volle Vertragssumme fällig. 

Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

6.                   Besondere Obliegenheiten des Mieters

a)       Der Mieter sorgt für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen.

b)       Der Mieter sorgt für eine Stromversorgung unter Berücksichtigung aller geltenen  

          Vorschriften durch einen  einen Elektromeister.

 

7.                   Änderungen

Vertragsänderungen oder Nebenabreden sollen in jedem Fall schriftlich bestätigt werden.

 

8.                   Ersatz

Sollte dem Vermieter durch nicht vorhersehbare Ereignisse die Erbringung seiner Leistung unmöglich sein, so verpflichtet sich dieser, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

 

9.                   Gerichtsstand

Gerichtsstand  ist Wolfenbüttel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

10.                 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingung nicht gültig sein oder der rechtlichen Wirksamkeit entbehren, so bleibt die Wirtksamkeit des Restvertrages im übrigen unberührt. An Stelle der ungültigen Regelung tritt die von den Vertragspartnern als gewollt angenommene Regelung.